Insektenschutz durch Insektenfallen

Insektenfallen sind nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen zulässig

Die Geräte dürfen nicht im Freien eingesetzt werden, da nicht-selektive Insektenfänger (Geräte mit UV-Licht als Lockmittel) dort nicht nur Schädlinge, sondern auch nützliche und geschützte Insekten fangen und die Artenvielfalt bedrohen. Das Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren mit künstlichen Lichtquellen oder elektronischen Geräten ist gesetzlich verboten!

 

 
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Insektenschutz durch Insektenfallen

Insektenfallen sind nur für den Einsatz in geschlossenen Räumen zulässig

Die Geräte dürfen nicht im Freien eingesetzt werden, da nicht-selektive Insektenfänger (Geräte mit UV-Licht als Lockmittel) dort nicht nur Schädlinge, sondern auch nützliche und geschützte Insekten fangen und die Artenvielfalt bedrohen. Das Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren mit künstlichen Lichtquellen oder elektronischen Geräten ist gesetzlich verboten!